

Ist doch keine Frage wert
Menschen mit Anstand, senden es zurück.
Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch
17. April 2018 09:27; Akt: 17.04.2018 09:27 Print
Ob da wohl tatsächlich nur das drin ist, was bestellt wurde? (Bild: The Big Bang Theory / CBS)
Lieber Phil Geld
Ich habe kürzlich in einem Online-Shop ein Schminkset bestellt. Bezahlt habe ich im Voraus per Kreditkarte. Eine Woche später habe ich das Päckchen erhalten. Beim Öffnen musste ich feststellen, dass mir anstatt eines Sets vier davon zugesandt worden waren. Bezahlt habe ich nur für eines. Muss ich diese fälschlicherweise zugesandten Artikel nun zurückschicken, oder darf ich sie behalten?
Liebe Sandra
Grundsätzlich stellt die Zusendung unbestellter Ware keinen Antrag dar, weshalb zwischen dem Empfänger und dem Absender auch kein Vertrag zustande kommt. Das ergibt sich ausdrücklich aus Art. 6a Abs. 1 des Obligationenrechts (OR).
Der Empfänger einer unbestellten Sache ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, diese dem Absender zurückzusenden oder sie aufzubewahren (vgl. hierzu Art. 6a Abs. 2 OR). Er kann frei darüber entscheiden, was er mit der Sache machen will: Er kann sie behalten, gebrauchen oder auch entsorgen.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme: Ist eine Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt worden, so muss der Empfänger den Absender darüber in Kenntnis setzen (vgl. Art. 6a Abs. 3 OR). Ob sich der Absender der Sache oder allenfalls der Überbringer – zum Beispiel die Post oder DHL – geirrt hat, spielt dabei keine Rolle. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Absender mit einem eingeschriebenen Brief aufzufordern, die Ware innert angemessener Frist auf seine Kosten abzuholen.
Soweit ich den Sachverhalt beurteilen kann, liebe Sandra, handelt es sich in deinem Fall wohl um eine irrtümliche Zustellung. Ich rate dir daher, den Absender darüber zu informieren. Bei ehrlichen Kundinnen verzichtet der Online-Shop möglicherweise auf die Rückholung der Ware.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
(20 Minuten)
Menschen mit Anstand, senden es zurück.
Alltron (gehört zu Brack) hat mit mal irrtümlich falsche Ware für mehrere Tausend Fr. zusätzlich zu meiner eigentlichen Bestellung zugesandt. Habe Kontakt mit dem Verkauf aufgenommen und die Ware retourniert. Leider habe ich nie ein Dankeschön dafür gehört, aber was solls, würde wieder so handeln.
muss bei offensichtlich irrtümlich zugesandter Ware der Absender informiert werden. Ist es ein seriöser Anbieter, findet sich eine kulante Lösung, aber ist es ein unseriöser Anbieter, könnte dieser absichtlich zuviel zugeschickt haben in der Hoffnung, der Kunde würde nicht reagieren. Daraus könnten dann Forderungen formuliert werden, bis hin zur Drohung einer Betreibung - die meisten "Kunden" sind dann eingeschüchtert und bezahlen alles.
Super Coop-at-home.
Coop-at-home hat mir mal 4 Kochbutter à 250 gr zugestellte statt einer. Ich habe das per Mail mitgeteilt mit der Frage, ob sie bei mir abgeholt würden. Antwort: Ich durfte die Butter behalten mit einer netten Entschuldigung. Habe sie meinen Nachbarn geschenkt.
Aufgegeben
Ich bestellte mal etwas auf Vorkasse. Bezahlte, bekam alle Artikel. Und einen Extra-Artikel, den ich gar nicht bestellt hatte. Angefufen, man sagte, ich dürfe den behalten. Etwas später bekam ich eine Mail, ich solle doch endlich meine Bestellung bezahlen oder aber der Fairness wegen stornieren, da sie die Artikel so reserviert halten müssen. Angerufen, ich hätte bezahlt und beteits erhalten. Sogar mahr als bestellt. Also gerne stornieren. Einige Tage später schickten sie mir das Ding, das ich nicht bestellt hatte, bochmals in zweifacher Ausführung. Da es etwas recht günstiges war, habe ich nicht mehr angerufen, um dem Versandhaus weitere Umtriebe und Kosten zu ersparen. Wer weiss, was sie als nächstes geschickt hätten.
Ehrlich sein
Ich würde dem Absender ein Mail schreiben. Der kann dann bestimmen, was er mit der Ware will. Entweder sendet er eine Rücksendeetikette mit Porto oder es ist ihm zu viel Aufwand, die Ware zurückzuerhalten und in einem Lager mit xtausend Artikeln wieder zu verräumen und er sagt, sie kann die Ware behalten. Auf keinen Fall würde ich ohne etwas zu sagen die Ware behalten. Weniger wegen dem Gesetz als wegen meinem Gewissen. Ich müsste jedes Mal, wenn ich es in die Hand nehme, daran denken, dass ich das nicht bezahlt habe.
Kosten
Also muss ich zuerst 6.50 Einschreibegebühr bezahlen und noche einen Brief schreiben und ausdrucken, um den Absender zu informieren? Für etwas, was wenig Wert hat, würde ich das nicht tun.
Sicher nicht eingeschrieben
Sonst rennt man nur dem Geld nach. Wenn denn reicht eine Mail.